Vertragsarten/Dienstvertrag

andere Arbeitsverträge
Unbefristete Arbeitsverträge
Der klassische Arbeitsvertrag ist der über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Vor allem Berufsanfänger haben es allerdings schwer an eine unbefristete Stelle heranzukommen, denn hier ist der Arbeitnehmer nach einer 6-monatigen Probezeit durch den Kündigungsschutz abgesichert. Aufpassen, der Kündigungsschutz greift nicht bei Kleinbetrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern. Diese Reglung besteht seit 2003.


Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge sind entweder sachlich begründet oder nicht. Sie müssen nicht gekündigt werden. Ein Tag oder bis zu zwei Jahre: So lang kann ein befristete Stelle ohne sachliche Begründung laufen. Nach zwei Jahren kann dann eine Kettenbefristung kommen. Das heißt Ihr Vertrag wird verlängert, maximal aber drei Mal. Das bedeutet für Sie, Ihr Arbeitgeber kann Sie bis zu acht Jahre in diese Schwebezustand versetzen. Nach acht Jahren kann nur eine Festanstellung kommen. Bei befristeten Arbeitsverträgen mit sachlichem Grund sieht das genauso aus. Nun, was ist aber ein sachlicher Grund. Die Antwort: Sie vertreten einen Kollegen; Sie sind Student oder gerade erst mit dem Studium fertig und Ihre Stelle wird aus Mitteln bezahlt, die für befristete Stellen vorgesehen sind.


Projektvertrag
Zu den befristeten Stellen gehören auch die sogenannten Projektstellen. Sie werden hier eingestellt, um ein bestimmtes Projekt zu unterstützen. Mit der Beendigung des Projekt ist auch Ihre Zeit bei dem Job abgelaufen. Ausgenommen natürlich der Arbeitsvertrag wird verlängert oder Sie werden als voller Mitarbeiter mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag übernommen.


Teilzeitarbeitsvertrag
In der Regel wird mit unter einem Teilzeitarbeitsvertrag verstanden, dass Sie verkürzt arbeiten. Während Ihre Kollegen 40 Stunden in der Woche schieben, arbeiten Sie beispielsweise nur 32 oder 20 Stunden. Dieses Modell wird gern von jungen Eltern genutzt, traditionell aber mehr von Müttern. Apropos, jeder kann in Teilzeit arbeiten. Auch Manager oder Projektleiter. Andere Modelle der Teilzeit sind 400-Euro-Jobs oder Jobsharing.


Praktikantenvertrag
"Praktikanten haben keine Rechte". Diesen Spruch haben Sie bestimmt schon einmal gehört. In der Regel sind Praktika Teil eines Studiums oder einer Ausbildung, auf einen Vertrag sollten Sie trotz allem nicht verzichten. In ihm sind Arbeitszeit, eventueller Urlaub und Dauer des Praktikumsverhältnisses geregelt. Es gibt aber tatsächlich keine strengen Regeln für Praktikantenverträge, außer sie sind minderjährig.
Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag


1. Allgemeines

Der Arbeitsvertrag (AV) ist in seiner Rechtsnatur ein gegenseitiger Austauschvertrag. Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers (AN) ist es, die vertraglich geschuldete Arbeitsleitung zu erbringen. Die Hauptpflicht des Arbeitgebers (AG) ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Arten der Arbeitsverträge

Es ist die Unterscheidung des Arbeitsvertrages in die Art der Lohnberechnung möglich.

  • Zeitlohnvertrag
    Vergütung erfolgt ohne Rücksicht auf Arbeitsergebnis oder die Qualität der Arbeit, sie wird allein nach der Länge der Arbeitszeit berechnet, meist wird Monatsvergütung vereinbart.

 

  • Akkordvertrag
    Vergütung wird nach Arbeitsergebnis berechnet → hier steht die Quantität im Vordergrund, z.B.:
    • Stückakkord (z.B. Anzahl der genähten Kleider) oder
    • Gewichtsakkord (z.B. beim Entladen eines Waggons)
    Aus Gründen des Gefahrenschutzes ist Akkordarbeit für Schwangere, Jugendliche und Fahrpersonal verboten.

 

  • Prämienlohnvertrag
    Dem AN wird für eine bestimmte Leistung eine Prämie gezahlt (Mengenprämien, Qualitätsprämien, Nutzungsprämien).

 

  • Mischsysteme
    Dem AN wird eine Mindestvergütung als Zeitverdienst garantiert. Der Mindestverdienst wird um eine Prämie erhöht (z.B. häufig bei Autoverkäufern)

Dienstvertrag

 

Arbeitnehmer                                                                                    Arbeitgeber

Willenserklärung                         Dienstvertrag                                      Willenserklärung

 

 

Pflichten                                                                                              Pflichten

Verrichtiung einer Arbeit                                                                       Bezahlung der Vergütung